Opfervertretung
Sie sind Opfer einer Straftat geworden?
Leider kommt es heutzutage zu schnell vor, dass jeder Opfer einer Straf- oder Gewalttat werden kann.
- Sie wurden Opfer im Rahmen einer fahrlässigen Tat durch den Täter, wie bei einem Verkehrsunfall?
- Sie wurden durch den Täter vorsätzlich verletzt? Z.B. durch Schläge oder Tritte?
- Sie sind Opfer von Stalking?
- Sie sind Opfer eines Sexualdeliktes?
- Es wurde versucht, Sie zu töten?
- Ein naher Angehöriger von Ihnen wurde getötet?
Als Opfer sind Sie zum Glück nicht rechtslos. Ich berate und vertrete Sie diesbezüglich gerne, z.B. im Nebenklageverfahren, bei der Geltendmachung von Schadensersatz usw.
Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie kompetent insbesondere in folgenden Bereichen der Opferrechte:
• Nebenklage
• Zeugenbeistandschaft
• Adhäsionsverfahren
• Geltendmachung von Schadenersatz
• Geltendmachung von Schmerzensgeld
• Gewaltschutz
• Unterhaltsforderungen
• Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz