Von Julia Hoffmann / 06.02.2025 / Familienrecht
Wenn Sie als Pflichtteilsberechtigter enterbt wurden, haben Sie dennoch Anspruch auf einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert und dient dem Schutz naher Angehöriger vor einer vollständigen Enterbung. Um diesen Anspruch zu sichern und durchzusetzen, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten.
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Schenkungen des Erblassers, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod vorgenommen wurden, den Pflichtteil erhöhen können. Dies ist in § 2325 BGB geregelt. Das bedeutet, dass solche Schenkungen dem Nachlass hinzugerechnet werden, um die Berechnungsgrundlage für den Pflichtteil zu erhöhen. Auch Schenkungen an Dritte sind hierbei relevant, wie § 2329 BGB festlegt. Besonders zu beachten ist, dass Schenkungen an Ehegatten immer ergänzungspflichtig sind, unabhängig vom Zeitpunkt der Schenkung.
Ein spezieller Fall tritt bei Immobilien ein, die mit einem Nießbrauchsrecht belastet sind. Hier beginnt die Zehn-Jahres-Frist erst nach dem Verzicht auf den Nießbrauch. Das bedeutet, dass der Zeitraum, in dem die Schenkung den Pflichtteil erhöhen kann, erst ab dem Zeitpunkt zählt, an dem der Nießbrauch aufgegeben wird.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verjährung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Diese verjähren grundsätzlich nach drei Jahren ab Kenntnis des Anspruchs, jedoch maximal nach 30 Jahren. Es ist daher ratsam, frühzeitig rechtliche Schritte einzuleiten, um die eigenen Ansprüche nicht zu verlieren.
Um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen, empfiehlt es sich, einen Anwalt/eine Anwältin für Erbrecht zu konsultieren. Ein/-e erfahrene/-r Anwalt/Anwältin kann Sie umfassend beraten, Ihre Rechte prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen. Er/Sie kann auch dabei helfen, die Höhe des Pflichtteils zu berechnen und mögliche Schenkungen des Erblassers zu identifizieren, die den Pflichtteil erhöhen könnten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Pflichtteilsberechtigte trotz Enterbung einen rechtlich gesicherten Anspruch haben, der durch verschiedene gesetzliche Regelungen geschützt wird. Indem Sie die oben genannten Punkte beachten und sich rechtzeitig anwaltliche Unterstützung holen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Ansprüche gewahrt bleiben und Sie den Ihnen zustehenden Pflichtteil erhalten.
Julia Hoffmann – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
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