Eine Stadt steht unter Schock: Am 1. Dezember 2020 rast ein Geländewagen durch die Fußgängerzone von Trier. Fünf Menschen sterben sofort, darunter ein neun Monate altes Baby und dessen Vater. 24 Menschen werden zum Teil schwer verletzt. Grausame Bilder, dokumentiert von zahlreichen Videokameras. Im Oktober 2021 erlag ein sechstes Opfer seinen Verletzungen.
Im August 2021 startet Prozess
Ich bin Verteidiger des 51-jährigen Mannes, der die Tat beging. Ich wurde ihm wohl empfohlen. Wir sind Anfang 2022 mitten im Prozess, mitten in der Beweisaufnahme. Die mediale Aufmerksamkeit hat sich ein wenig gelegt. Die Prozesstage verlaufen ruhig. Es wird dauern, bis das Urteil fällt. Im Januar 2022 wurden 14 weitere Verhandlungstage angesetzt.
Schilderungen gehen nah
Auch mich lassen diese Ereignisse, die Schilderungen im Prozess nicht kalt. Die Anklage lautet auf fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 Fällen. Eine Frage, die oft gestellt wird: Wie kann ich einen solchen Mann verteidigen? Darf ich einen solchen Mann verteidigen?
Recht auf faires Verfahren
Klare Antwort: Ja. Jeder Angeklagte hat ein Recht auf ein faires Verfahren. Wenn ich oder andere Verteidiger bestimmten Angeklagten den Beistand verweigern würden, dann funktioniert unser Rechtssystem nicht mehr. Wer zieht die Grenzen, wann ein Angeklagter nicht mehr verteidigt werden darf? Es ist mein Beruf. Das sagt nichts zu meiner persönlichen Einstellung aus. Es gab schon Fälle, die eindeutig erschienen, die es im Laufe des Prozesses aber nicht mehr waren. Für jeden Angeklagten – sei die Tat auch noch so schrecklich – gilt in unserem Rechtsystem am Anfang die Unschuldsvermutung. Mein Mandant ist für mich ein Mensch.