Meinem Mandanten wurde der Diebstahl von diversen Möbelteilen vorgeworfen, die an einer Selbst-Scanner-Kasse in einem großen, bekannten Möbelhaus, nicht gescannt waren.
Nach 2 Hauptverhandlungstagen konnte das Gericht davon überzeugt werden, dass die Selbst-Scanner-Kassen nicht immer alle Artikel ordnungsgemäß einlesen und dass dies der Mandant nicht gemerkt haben muss.
Man hätte dem Mandanten maximal einen fahrlässigen Diebstahl vorwerfen können, den es aber im Gesetz nicht gibt. Also Freispruch!
Verteidigung ist Kampf für den Mandanten!
Ich nutzte die Gelegenheit, meiner alten Universität in Mannheim einen kurzen Besuch abzustatten und in Erinnerungen über die schöne Studienzeit zu schwelgen.