Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob und ggf. wie „Stealting“ strafbar ist.

Stealthing????

Beim Stealthing täuschen Personen ihrer/ihrem Sexualpartner(in) vor, ein Kondom zu nutzen.Tatsächlich kommt aber kein Kondom zum Einsatz.

In seiner Entscheidung vom 13.12.2022 (3 StR 372/22) hat der BGH sich zum gegen den erkennbaren Willen des Sexualpartners heimlich ohne Kondom ausgeführten Geschlechtsverkehr geäußert. Wird bei einem an sich einvernehmlichem Geschlechtsverkehr das Kondom absichtlich und gegen den Willen des Partners weggelassen, stellt dies einen sexuellen Übergriff nach § 177 Abs. 1 StGB dar.

Dass hierbei gleichzeitig auch eine Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB) in Betracht kommt, ist auch nicht ausgeschlossen.

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