Anwälte und Richter treten bei Gericht immer in diesem schwarzen Mantel auf, der Robe.
Aber warum??
Kurz gesagt: weil ist in der Berufsordnung so vorgeschrieben ist. Und das geht auf den preußischen König Friedrich Wilhelm den I., den Soldatenkönig, der von 1688 bis 1740. lebte, zurück. Er konnte den Berufsstand der „Advokaten“ nicht leiden und bezeichnete diese sogar als Spitzbuben.
1726 erlies er eine Kabinettsorder, den sog. Spitzbubenerlass:
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.“
Dieser „Mantel“ wird heute als „Robe“ bezeichnet, ein festlich-gravitätisches Kleidungsstück, bezeichnet.