Schrittgeschwindigkeit??

Nach einer Entscheidung des OLG Celle muss man nicht zwingend Schrittgeschwindigkeit fahren oder einen Sicherheitsabstand von mind. 2 m einhalten.

Das OLG Celle führte in seinem Urteil v. 15.02.2023 – 14 U 111/22 aus, dass es vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls, wie zB. die örtlichen Gegebenheiten und eventuelle Wahrnehmungen des Fahrzeugführers ankommt-

Selbst die dem Müllfahrzeug zukommende Privilegierung des § 35 Abs. 6 StVO begründe keine Befreiung vom allgemeinen Rücksichtnahmegebot des § 1 StVO.

Läuft ein Müllwerker mit einer Mülltonne über die Strasse ohne auf den Verkehr zu achten, verstösst er gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot.

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