Der Fall:
1981 wurde Frederike von Möhlmann (17) mit mehreren Messerstichen getötet, nachdem sie wohl vergewaltigt wurde.
Verdächtigt war damals ein 22-jähriger. An der Kleidung des Opfers wurden damals mehrere Faserspuren gefunden, die zu den Autositzbezügen und anderen Textilien des mutmaßlichen Täters führten.
Der mutmaßliche Täter wurde zunächst vom Landgericht Lüneburg wegen Mordes verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil dann auf die Revision des mutmaßlichen Täters wieder auf.
In einem zweiten Prozess beim Landgericht in Stade wurde er 1983 freigesprochen.
Die gefundenen Faserspuren genügten nicht als Beweis.
2012 konnte eine weitere Spur vom Tatort per DNA-Analyse dem mutmaßlichen Täter zugeordnet werden.
Ein erneuter Prozess war nicht möglich, da er bereits rechtskräftig freigesprochen worden war.
Die frühere Rechtslage:
Bislang war nur eine Wiederaufnahme zB wegen eines Meineides eines Zeugen oder Sachverständigen oder eines falschen Geständnisses zuungunsten eines Verurteilten möglich, aber nicht aufgrund eines Fortschritts bei der DNA- Analyse.
Die neue Rechtslage:
Der Vater des Opfers, vertreten durch einen unserer Rechtsanwälte, startete eine Petition, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens in solchen zu ermöglichen.
Das Gesetz wurde daraufhin geändert, eine Wiederaufnahme aufgrund neuer DNA-Spuren ist nunmehr möglich.
Die Verfassungsbeschwerde:
Dagegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde des mutmaßlichen Täters.
Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt darüber am 24.Mai 2023.
Ich werde der Verhandlung beiwohnen.
Danach werde ich weiter berichten…..