Die Revision im Strafverfahren ist oft für einen Mandanten die letzte Chance, ein fehlerhaftes Urteil korrigieren zu lassen.
Beim Vorwurf einer schweren Straftat mit einer Verhandlung in erster Instanz vor einem Landgericht, sei es vor einer Großen Strafkammer oder dem Schwurgericht, ist die Revision zum Bundesgerichtshof dann auch das einzige mögliche Rechtsmittel gegen die Verurteilung und damit die einzige und letzte Chance die dort ausgesprochene Strafe abzuwenden.
Da es sich hierbei um die Königsdisziplin im Strafverfahren handelt, sollte sie nur von einem darin erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger geführt werden.
Die Revision ist ein rein schriftliches Verfahren, bei der der Strafverteidiger Fehler im Prozess oder Urteil angegriffenen Urteil beanstandet.
Die Revision ist keine neue Tatsacheninstanz mit einer Beweisaufnahme, sondern das Gericht überprüft lediglich das Strafurteil auf seine Rechtsfehler.
Trotzdem bietet die Revision für einen guten Strafverteidiger viele Möglichkeiten, eine Aufhebung des Urteils, ganz oder teilweise zu erreichen, insbesondere wenn in der ersten Instanz die Basis dafür durch Beweisanträge und Beanstandungen von Verfahrensfehlern gelegt worden ist und das Gericht bei deren Behandlung oder im Rahmen der Urteilsgründe Fehler gemacht hat.
Für eine erfolgreiche Revision muss der Revisionsanwalt das Urteil und dessen Gründe, sowie das Protokoll der Verhandlung, peinlich genau auf mögliche Fehler überprüfen.
Dies stellt einen erheblichen Arbeitsaufwand dar, der sich aber für den Mandanten mehr als lohnen kann. Beim Erfolg wird das Urteil auf die Revision hin aufgehoben.
Mit der Revision kann z. B. gerügt werden, dass in den Urteilsgründen Widersprüche sind, lückenhafte Feststellungen des Urteils, der fehlerhafte Ausschluss der Öffentlichkeit, die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages, der die fehlerhafte Anwendung des materiellen Rechts.
Sind Sie auch zu Unrecht von einem Gericht verurteilt worden und haben eine Revision zu führen, stehe ich auch Ihnen gerne mit meiner Erfahrung und Kompetenz zur Seite. Ich prüfe auch in Ihrem Verfahren das Urteil und Protokoll auf Rechtsfehler und fertige die Revisionsbegründung für Sie an.
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