Der Straftatbestand der Unfallflucht nach § 142 StGB soll entschärft werden, so das BMJ (Bundesministerium der Justiz).
Momentan macht man sich danach auch strafbar, wenn man lediglich einen kleinen Lackschaden verursacht und nicht lange genug wartet oder einen Zettel mit seinen Personalien hinterlässt und weggeht.
Zukünftig soll das sich Entfernen bei Blechschäden straffrei sein, nur bei Personenschäden strafbar. Bei Sachschäden soll es nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein. Meldet der Unfallverursacher allerdings einen Unfall mit lediglich Sachschaden später, soll er ganz straffrei ausgehen.
Benötigen Sie auch in einem Strafverfahren rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger?
Doc Peter – hier kriegen Sie Recht!