Was passiert, wenn man als Sozius auf einem E-Scooter mitfährt, sich am Lenker festhält und etwas getrunken hat?
Ist man dann „Beifahrer“ und einem kann nichts passieren?
Oder zählt man auch als „Fahrer“ und bekommt Probleme ?
E-Scooter sind normale Kraftfahrzeuge. Für sie gelten, anders für Fahrräder, die normalen Regelungen, wie für alle Kraftfahrzeuge, zB. Autos.
Schon das Festhalten des Lenkers des E-Scooters bei der Fahrt durch einen Sozius stellt ein Lenken des Fahrzeugs und damit das „Führen“ eines Fahrzeugs dar.
Damit kann man eine Straftat nach § 316 StGB begehen, wenn am angetrunken oder besoffen fährt.
So das LG Oldenburg, Beschluss vom 07.11.2022 4 Qs 368/22.
Auch schon das zu zweit Fahren auf einem E-Scooter, ohne Alkohol, ist nicht erlaubt und kostet ein Bussgeld von 10 Euro.
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