Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, kann ggf Ratenzahlungen leisten. Geht dies allerdings auch nicht, muss man die Freiheitsstrafe dann absitzen. 

Da die Geldstrafe ursprünglich nach Tagessätzen bemessen ist, bedeutet dies, dass man genau die Anzahl der Tagessätze (Tage) absitzen muss. Die ursprünglich festgesetzte Höhe eines Tagessatzes spielt jetzt keine Rolle mehr.

Wurde also jemand zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro, also 1.200 Euro, verurteilt, und kann diese nicht zahlen, hat er 60 Tage in einer Justizvollzugsanstalt abzusitzen.

Wird die Geldstrafe dann bezahlt, wird die Haft beendet.

Statt die Geldstrafe abzusitzen, ist auch eine Ableistung durch gemeinnützige Arbeit möglich.

Benötigen Sie auch  in einem Strafverfahren rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger?

https://anwalt-experten.de/dr-peter/

Doc Peter – hier kriegen Sie Recht!

Blogbeitrag teilen