Die Gerichtsmedizin wird auch als Rechtsmedizin oder gerichtliche Medizin bezeichnet.
Sie beinhaltet die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege.
Insbesondere gehört zu ihren Aufgaben:
Leichenschau
(bei ungewöhnlichen bzw. verdächtigen Todesfällen)
Drogen- und Alkoholgutachten
zB. im Rahmen der Frage der Schuldfähigkeit
Verkehrsmedizin
zB. im Rahmen der Rekonstruktion von Unfällen
DNA-Gutachten
zB. im Rahmen der Täterschaftsfetsstellung
Die Rechtsmedizin hilft damit Täter zu überführen oder Unschuldige als Täter auszuschließen.
Pathologen hingegen führen Obduktionen im Einverständnis mit den Hinterbliebenen durch, zur Klärung der zum Tode führenden Erkrankung.
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