Die Hauptverhandlung folgt strengen Formvorschriften.
Sie ist in den §§ 226 bis 275 der Strafprozessordnung (StPO) gesetzlich geregelt.
Es erfolgt zunächst der Aufruf der Sache und die Feststellung der Anwesenheit.
Zeugen verlassen den Saal.
Der Angeklagte wird zur Person vernommen, um dessen Identität festzustellen.
Der Staatsanwalt verliest sodann die Anklage und der Angeklagte wird belehrt, dass er keine Angaben machen muss.
Möchte der Angeklagte Angaben machen, wird er vernommen. Ansonsten trifft das Gericht in die Beweisaufnahme ein und vernimmt Zeugen oder sichtet weitere Beweise.
Nach Abschluss der Beweisaufnahme plädiert der Staatsanwalt und stellt einen Antrag, wie der Angeklagte zu bestrafen ist.
Danach plädiert der Verteidiger, zB auf Freispruch oder eine milde Strafe.
Der Angeklagte hat sodann das letzte Wort.
Nach der geheimen Urteilsberatung verkündet das Gericht das Urteil und begründet es.
Zum Schluss wird der Angeklagte über mögliche Rechtsmittel belehrt.
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