Der Fall:
Ein Kita-Kind wird in der Kita mit Mittagessen versorgt. Es leider unter einer Erbsenunverträglichkeit.
Anspruch auf erbsenfreies Mittagessen von der Kita ?
Das Verwaltungsgericht Frankfurt Oder, Beschl. v. 01.06.2023, Az. 9 L 51/23, hat einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf ein erbsenfreies Mittagessen abgelehnt.
Kitas haben zwar die Aufgabe, eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten,
die qualitativen Anforderungen an die Versorgung sind im Einzelnen jedoch nicht gesetzlich geregelt.
Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien der betreuten Kinder sind zu berücksichtigen.
Eine Versorgung des Kindes mit einer erbsenfreien Sonderkost ist jedoch nicht möglich,
da es keine gesetzliche (lebensmittelrechtliche) Kennzeichnungspflicht für Erbsen gibt!
Zutaten, die kennzeichnungspflichtig sind (wie z.B. Nüsse) müssen berücksichtigt werden, bei anderen besteht jedoch wie dieses Urteil zeigt kein Anspruch.
Den Eltern steht es frei, ihrem Kind ein allergenfreies Mittagessen zuzubereiten und mitzugeben.
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