Cannabis ist für manche etwas um „Herunterzukommen“, der Konsum eine „Jugendsünde“ oder eine Lifestyle.
Cannabis ist aber (derzeit noch) illegal, d.h. der Konsum an sich ist zwar erlaubt, verboten ist allerdings alles andere, wie der Erwerb, der Besitz, Verkauf oder Anbau.
Je nachdem, wie viel man zB. besitzt, droht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nach eine Geldstrafe oder zu bis fьnf Jahren Haft.
Bei medizinischer Verordnung besteht allerdings keine Strafbarkeit.
Besitzt man lediglich eine geringen Menge (für den Eigenbedarf) Cannabis, kann die Staatsanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen (zB. kein Vorstrafen, geringe Schuld) von einem Strafverfahren absehen.
Was als sog. geringe Menge gilt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Grenzen werden hier etwas bei 6, 10 oder 15 Gramm gezogen.
Wer Cannabis anbaut, wird nach §29 BtMG mit Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Ein Eigenanbau zu Eigenbedarf ist zwar möglich, die Grenze dafür darf aber auch hier nicht überschritten sein.
Wer mit Cannabis erwischt wird, darf ggf dann seinen Führerschein nicht machen oder bekommt ihn entzogen und bekommt ihn (erst wieder) nach Vorlage einer positiven MPU (Idiotentest).
Wer unter Cannabis-Einfluss am Steuer erwischt wird, muss beim ersten Mal ein Bussgeld von 500 Euro zahlen, bekommt zwei Punkte in Flensburg und muss für einen Monat laufen.
Ab dem zweiten Verstoss werden die Strafen höher.
Konsumiert jemand aus medizinischen Gründen Cannabis, darf er durchaus Auto fahren, solange der Strassenverkehr nicht gefährdet wird.
Benötigen Sie auch in einem Strafverfahren rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger?
https://anwalt-experten.de/dr-peter/
Doc Peter – hier kriegen Sie Recht!