Sobald der Vorwurf eines Sexualdeliktes im Raum steht, ist für den Beschuldigten allerhöchste Alarmbereitschaft geboten.
Schon der Verdacht kann erhebliche Auswirkungen haben, bis hin zu einer möglichen Untersuchungshaft.
Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB
Bei der Vergewaltigung ist der sexuelle Übergriff mit dem Eindringen in den Körper des Opfers verbunden, also zB. Geschlechtsverkehrs, wobei auch Oral- oder Analverkehr oder das Eindringen mit einem Gegenstand davon erfasst sind.
Auch kann das Eindringen mit einem Finger eine Vergewaltigung sein.
Sexuelle Nötigung
Sie liegt vor, wenn zu einem sexuellen Übergriff oder dem sexuellen Ausnutzen sonstiger Umstände weitere Umstände dazukommen, die die Tat verschärfen.
Dies ist insbesondere, wenn der Täter
- Gewalt anwendet (zB Schläge, Mundzuhalten, Niederdrücken),
- mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben droht
- eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist
Bei Sexualdelikten drohen hohe Freiheitsstrafen, bis 15 Jahre und Konsequenzen im privaten und beruflichen Bereich !
Dies ist insbesondre tragisch, wenn man zu Unrecht beschuldigt wird.
Im Sexualstrafrecht werden oft DNA-Beweise verwendet, die aber nur unter sehr strengen Voraussetzungen verwertet werden können. Hält zB. die Polizei diese Voraussetzungen nicht ein, kann dies zu einem Verwertungsverbot führen, das man als Strafverteidiger erkennen und geltend machen muss.
Im Sexualstrafrecht besteht oft eine sog. „Aussage-gegen-Aussage-Situation“. Als Strafverteidiger muss man daher sich mit der Aussagepsychologie auskennen.
Vorwürfe sind daher immer sehr ernst zu nehmen und es Bedarf frühzeitig der Einschaltung eines guten Strafverteidiger, um diese Auswirkungen möglich gering zu halten, selbst bei einem späteren Freispruch.
Beim Vorwurf eines Sexualdeliktes muss frühzeitig ein Strafverteidiger eingeschaltet werden, damit von Anfang an die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung gestellt werden können.
Eine auf den Einzelfall abgestimmte, diskrete und vertrauensvolle Verteidigung versteht sich von selbst.
Ich verfüge über eine jahrelange Erfahrung aus zahlreichen Strafverfahren und über eine hohe Fachkompetenz, die ich auch mit meinem Fachbüchern für Rechtsanwälte bewiesen habe.
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