Eine Gegenüberstellung oder Lichtbildvorlage dient dazu, Straftäter zu überführen. Dabei wird einem Zeugen der Straftat eine Auswahl an Personen vorgeführt. Eine Person soll der potentielle Täter sein, der Rest sind Vergleichspersonen, also potenziell Unschuldige.

Bei einer Gegenüberstellung oder einer Lichtbildvorlage ist dem Zeugen eine Wahlmöglichkeit zu eröffnen, so dass ihm Lichtbilder von mehreren Personen oder mehrere Personen zu präsentieren sind.

Wird nur ein einzelnes Foto vorgelegt oder eine Person gezeigt, hat dieses Vorgehen eine erheblich suggestive Wirkung und damit kaum einen Beweiswert hat.

Auch muss das Gebot der Ähnlichkeit der Vergleichspersonen beachtet werden.

Üblicherweise sind mindestens fünf Fotos von Vergleichspersonen zur Auswahl vorzulegen oder Vergleichspersonen zu zeigen.

Die (angebliche) Identifizierung kann, wenn diese nicht ordnungsgemäß erfolgt ist ,falsch oder unverwertbar sein.

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