In amerikanischen Krimis sieht man es ständig: Beschuldigte oder Zeugen müssen einen Lügendetektor-Test machen.

Gibt es das auch im deutschen Strafprozess ?

Und was ist das genau?

Am Körper angebrachte Messfühler messen die Atmung, Blutdruck und den Hautwiderstand bei Antworten auf Fragen.

Bei besonders deutlichen Reaktionen auf die Fragen soll die Frage wahrheitswidrig beantwortet worden sein.

Der Bundesgerichthof (BGH) hat schon 1954 entschieden, dass die Verwendung eines Lügendetektors die Freiheit der Willensentschließung und -Betätigung des Betroffenen verletzt. Sie sei daher -unabhängig- von Einverständnis des Betroffenen unzulässig.

1998 entschied der BGH dann, dass ein Lügendetektor-Test bei einem Einverständnis des Betroffenen durchgeführt werden darf.

Aber: Da es sich bei der Verwendung des Lügendetektors nach dem BGH um ein völlig ungeeignetes Beweismittel handelt, sei die Verwertung der Ergebnisse im Strafverfahren unzulässig.

Denn: es sei nicht möglich eine gemessene körperliche Reaktion auf eine bestimmte Ursache zurückzuführen.

Also: Man kann den Test zwar machen, das Ergebnis bedeutet allerdings für den Strafprozess nichts.

Benötigen Sie auch in einem Strafverfahren rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger?

Rechtsanwalt Dr. jur. Frank K. Peter

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