Die neue Bundesliga-Saison beginnt bald.
Neben fantastischen fussballerischen Momenten auf dem Platz wird es leider auch wieder Fouls und Randale geben
Wie ist das strafrechtlich zu beurteilen und was sind die Folgen?
1. Foul auf dem Platz
Fouls auf dem Platz stellen idR keine strafbare Körperverletzung nach § 223 (vorsätzliche) oder § 229 (fahrlässige) StGB dar.
Diese ist nämlich nicht strafbar, wenn man vorher seine (ggf. stillschweigende) Einwilligung gibt. Dies ist beim Fussball, wie bei vielen anderen Sportarten, der Fall.
Nur bei besonderes harten Fouls kommt eine Strafbarkeit daher in Betracht und nicht schon pauschal bei jeder Verletzung (OLG Celle Beschluss vom 18.6.2020, Az. 36 Ns 97/19).
Neben den normalen strafrechtlichen Folgen gibt es noch die Strafbarkeit nach den Regeln des Fussballverbandes. Es kommt daher auf den Spieler (auch) noch bzw. selbst wenn keine Straftat vorliegt eine verbandsinterne Strafe, zB. Geldstrafe oder Spielsperre, zu.
2. Randale
Bei Fanausschreitungen (sog. Randale) im oder ausserhalb des Stadions kommen diverse Straftaten in Betracht: Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Verstoß gegen das Waffengesetz….
Wegen des Zünders eines Bengalos wurde zB ein Fan dich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.5 RVs 80/15) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monate ohne Bewährung verurteilt.
Neben den normalen strafrechtlichen Folgen gibt es noch die Strafbarkeit nach den Regeln des Fussballverbandes für Zwischenfälle im Stadion.
Auch können – bundesweite – Stadionverbote verhängt werden.
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