Strafmündigkeit was ist das ? Im Fall „Luise“ sollen 2 Kinder unter 14 Jahren die 12jährige Luise erstochen haben.

Was bedeutet das junge Alter eines (potentiellen) Täters für das Strafverfahren?

Nach #19 StGB ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Es liegt damit Strafunmündigkeit vor.

Kinder unter diesem Alter können nicht bestraft werden, selbst wenn sie Straftaten begangen haben.

Dies gilt „ohne Wenn und Aber“.

Diese Straftäter können damit für ein solches Verbrechen nicht strafrechtlich belangt werden! Auf die sog. Verstandesreife oder Einsichtsfähigkeit kommt es hier nicht an.

Der Staat kann lediglich Leistungen nach der Jugendhilfe anordnen, den Eltern das Sorgerecht entziehen und/oder das Kind im Heim oder einer Pflegefamilie unterbringen.

Es stellt sich damit die Frage, ob und ggf. auf welches Alter, die „Strafmündigkeit“ auch den Gesetzgeber abzusenken ist. Was meint Ihr?

Benötigen Sie auch  in einem Strafverfahren rechtliche Beratung oder Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger?

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